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In dieser Folge 4 soll ein Blick geworfen werden auf unseren Zeitschriftenbestand.
Es gibt eine Unzahl an vollständigen Jahrgängen, aber auch viele schmerzhafte Lücken.
Was kann man dagegen tun?
Nur weiter sammeln und kaufen, wessen man habhaft werden kann?
Wie lässt sich das "Tauschgeschäft" an, und mit welchen Schwierigkeit ist e s behaftet?
Was kann man sonst tun?
Hinweis auf Folge 5: Wann drohen uns ernsthafte Schäden durch Selbstzerstörung?
Gibt es Gegenmittel? Sind sie bezahlbar, oder für uns in utopisch weiter Ferne?
Was tun wir alternativ dazu?
Der Bestand in unserer Bibliothek gliedert sich in Bücher kleinen und größeren Formats, aber auch „Heftchen“, Werbezettel, Flugschriften, Sonderdrucke sowie Periodika (Jahrgänge und Einzelhefte), Überbegriff: bibliografische Einheiten. Diese sind prinzipiell Präsenzbestand.
Was muss nun ein Benutzer mit Fernleihwunsch beachten? – Details regeln die
vermittelnden Bibliotheken – dennoch kurz das Wichtigste: es können nur Titel
bestellt werden, die am Ort nicht vorhanden sind. Dazu gehören auch die zur Zeit
gerade entliehenen und solche, die im Lesesaal oder in einer Institutsbibliothek
stehen2).
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Überprüfen Sie dies also vor einer Bestellung, am besten durch einen Blick
in den örtlichen Katalog bzw. OPAC!
Ihre Bibliothek verlangt in der Regel eine Gebühr, unabhängig davon, ob der gewünschte Titel lieferbar ist;
bei positiver Erledigung können evtl. weitere Kosten entstehen, etwa für
besondere Versendung, Wertversicherung etc., welche dann ebenfalls vom Besteller zu tragen sind.
Uns kommt es auf die Sache an, und so sind wir nicht päpstlicher als der Papst; wo es geht, verzichten wir
auf unnötige Bürokratie. – Daher und auch angesichts langer Wartezeiten, die im Fernleih-Betrieb auftreten können, folgen wir dem Beispiel großer Bibliotheken wie der Staatsbibliothek zu Berlin und akzeptieren auch über Netzpost eintreffende Leihwünsche.
International bitten wir, sich wenigstens an die "IFLA guidelines for sending ILL requests by email"3) zu halten. Für die Bedingungen einer Belieferung verweisen wir auf die Grundsätze und die Verfahrensrichtlinien für internationalen Leihverkehr und internationale Dokumentenlieferung4) der IFLA, des Internationalen Verbands der Bibliothekarischen Vereine, welche auch in anderen Sprachen vorliegt.
Entstandene Verpackungs-/Versandkosten fakturieren wir durch Rechnung und bitten um sofortige Bezahlung – vorzugsweise durch Überweisung auf unser Bankkonto, nach Rücksprache akzeptieren wir ggf. auch IFLA-Vouchers; doch dadurch können weitere Kosten entstehen.
Utho Maier
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