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Auch wenn die folgenden Zeilen anmuten wie Realsatire1)
oder Parodie2),
sie sind "nur" ein kleiner Bericht aus dem wirklichen Leben (eines Bibliothekars –
das kann aber jedem so widerfahren). Im Ernst! So etwas kann man einfach nicht erfinden!
Wenngleich mancher Deutsche überzeugt ist, dass man mit Englisch weit oder sogar weiter kommt
– im Süden unseres Landes ist das nicht so!
Da gab's zwar mal einen Landesvater, der überzeugt war,
perfekt Englisch parlieren zu können3), der sogar seinen
Untertanen empfohlen hatte, nur noch zuhause Schwäbisch zu
reden, sonst aber – vor allem auch im Beruf
– das Englische zu bevorzugen4).
Man weiß ja: wir Schwaben können alles
außer Hochdeutsch. Wie gut er Englisch beherrschte, hat er ja
öffentlich vorgeführt, bevor er dann nach dem
Peter-Prinzip mindestens eine Stufe höher gestolpert ist
(will ja nicht sagen: aus dem Ländle herauskatapultiert wurde4b)
– Hut ab, Mr. Öttinger! Ähem, pardon! Wir können ja alle Englisch: respect!
that makes you nobody so quickly after!).
Zurecht mag man nun einwenden: der Zoll ist ja eine Bundesbehörde,
und die schert sich nicht viel um das, was so ein Landesvater gerne hätte.
Bedenklich ist es aber doch, wenn unsere Zollbeamten nicht einmal in der
Lage sind, eine ordentlich und komplett ausgefüllte
US-Zollinhaltserklärung (auf
Formblatt CN 22) wenigstens so weit entziffern zu können, dass sie Inhalt
und Wert einer Sendung daraus entnehmen können.
Ich meine: da hätte auch ganz wenig Schulenglisch (mit einem "Ausreichend")
genügt, um zu wissen, dass die Überschrift "customs declaration" als
Zollinhaltserklärung zu interpretieren ist, dass "1 books/media" wohl ein Buch sein könnte
und dass "$ 69.07" möglicherweise der Preis/Wert in Höhe von ca. 51 € sein
dürfte.
Kann man einem einfachen Vollzugsbeamten des Zolldienstes dies
zumuten, dass er solche Dinge weiß? Nun, jedem Bürger mit Netzzugang ist es ein Leichtes,
die Seite "zoll.de" zu finden, wo unter "Service, Auskünfte" oder "Häufig
gesucht" auch der offizielle Umrechnungskurs genannt wird,
der im Zeitraum 1.10-31.10.2011 durch den Zoll anzuwenden ist: 1 EUR = 1,3636 USD;
der Wert des Buchs müsste also mit 50,65 € angesetzt werden, so dass dafür kein Zoll,
wohl aber die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 3,55 € zu entrichten wäre, sofern dieser
Betrag nicht weit unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (10 €) läge.
Ja – wenn Englisch Welt- oder allgemeine Verkehrssprache wäre,
dann müsste man ja nur diese eine Sprache können – aber so weit sind wir ja selbst in der EU noch nicht!
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{Bitte keine Proteste schicken! Ich weiß wohl: die EU definiert sich mehrsprachig,
nicht englischsprachig. Und Deutsch ist in mehr Mitgliedsländern
Amtssprache als irgendeine andere Sprache, hat als Muttersprache innerhalb der EU
mehr Sprecher als eine andere Sprache, und es ist gemeinsam mit Französisch
nach Englisch die am häufigsten gesprochene Fremdsprache.}
Die obigen Vorwürfe treffen aber nicht nur unseren Zoll, sondern
auch die gelbe Post; denn die Netzseite des Zolls regelt eindeutig: "Postsendungen können durch den Paketzusteller
der Deutschen Post AG direkt ausgeliefert werden, wenn keine Waren enthalten sind,
die Verboten und Beschränkungen unterliegen oder besondere Förmlichkeiten erfordern und
der Wert der Sendung (möglichst durch eine an der Außenseite angebrachte Rechnung)
glaubhaft nachgewiesen wird." Offensichtlich ist dies bei der Post
nicht bekannt.
Und erst recht dies weiß man dort nicht (oder will man
es nicht zur Kenntnis nehmen?): "In diesen Fällen übernimmt die Deutsche Post AG die zollamtliche Abfertigung in Vertretung des Anmelders /Empfängers.
Liegt der Wert der Waren zwischen 22 Euro und 150 Euro, sind die Sendungen zwar zollfrei,
aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
Aus Vereinfachungsgründen wird von der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer
in Bagatellfällen abgesehen. Diese Kleinbetragsregelung nach § 15 EUStBV setzt voraus,
dass die Gegenstände bei ihrer Einfuhr nur der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen und
der festzusetzende Einfuhrumsatzsteuerbetrag weniger als 10 Euro beträgt."
Fazit? – Am Ende war ich doch froh, dass unsere
Zollbediensteten sehr einsichtig sein können, wenn man mit ihnen redet
– natürlich im lokalen Schwäbisch – wie denn sonst?
Und gekostet hat es am Ende natürlich nichts
– war ja nur ein Bagatellfall, was allerdings unserer Post nicht klar
geworden war …
Utho Maier
In den Tiefen des Internetz5)
habe ich noch etwas Gereimtes ausgegraben, das ich den Lesern nicht vorenthalten möchte,
auch wenn es nicht von mir ist:6) |
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tudei ditzingen, tumorro se wörld!
diep inseid se schwabenländle
lived se oetti wif his mistress
hi hed kweit a golden händle
mixing politics wif bisness
sen wan dei a change of story
brüssel wants a kommisar
“sis is not a problem for me
inglisch schwätz i wunderbar!”
truf bi told: he is a liar
jurop lafs biheind his beck
only schduargard srous a feier
ändlich isch der seggl weg |
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